Das menschliche Genom (DNA)* ist entschlüsselt und registriert. Nun hat Charles Darwin endlich und unwiderruflich Recht bekommen. Es zeigt sich, der Mensch ist auch nur ein Produkt des Zusammenspiels seiner Eiweisgruppen (DNS) Wir unterscheiden uns vom Wurm nur durch geringfügig mehr Gene. Vom Affen nur zufällig, und Eva ist auch kein Produkt aus Adams Rippe mehr. Da gibt es durch die kath. Kirche nochmal etwas zu berichtigen.
*DNA = Desoxyribonucleinsäure
Natürlich birgt die Genforschung eine grosse Chance auf Früherkennung vieler Erkrankungen. Sehr berechtigte Hoffnung auf neue Medikamente, auf massgeschneiderte Therapien, zum Teil schon vor der Geburt. So werden bei uns inzwischen kaum noch Kinder mit Down-Syndrom geboren. Dieser Gendefekt wird schon früh im Fruchtwasser nachgewiesen, und die Embryonen abgetrieben.
Vaterschaftsklagen werden sich häufen. Verbrecher werden schneller gefasst und sicher überführt, wenn es dann eine Gen-Datei gibt.
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Nun ist es soweit! Eingefügt am Mittwoch den 8. Juni 2005
Polizei soll genetischen Fingerabdruck häufiger nutzen dürfen
Zur schnelleren Überführung von Straftätern sollen Polizei und Staatsanwaltschaft künftig häufiger den genetischen Fingerabdruck nutzen dürfen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung. Bislang waren an Einsatz und Speicherung der DNA-Analysen hohe Auflagen geknüpft. So konnten nur Richter eine Erbgutuntersuchung von Spuren am Tatort anordnen. Künftig soll dies auch Staatsanwaltschaft und Polizei erlaubt sein.
Die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks in der DNA-Datei der Polizei soll künftig auch bei Wiederholungstätern nicht erheblicher Straftaten, etwa Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch, möglich sein. Bislang wurden nur Sexualstraftäter und Täter, die schwere Verbrechen begangen hatten, in der Datei erfasst.
Kritik kam von Union, FDP und Polizeigewerkschaft. CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb erklärte, der beschlossene Gesetzentwurf gehe nicht weit genug. Der genetische Fingerabdruck müsse dem normalen Fingerabdruck gleichgestellt werden. Die DNA-Analyse sei kein intensiverer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als Fotos oder der normale Abdruck des Fingers. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach von einer «halbherzigen» Lösung. In der Kriminalitätsbekämpfung habe der genetische Fingerabdruck eine überragende Bedeutung. Auch die Polizeigewerkschaft nannte den Gesetzentwurf unzureichend.
Hingegen lehnte die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Nutzung der DNA-Analyse als normales Ermittlungsinstrument ab. Die Erbgutuntersuchung und -speicherung sei nicht mit einem Fingerabdruck vergleichbar, sondern ein sensibles Instrument, das wesentlich mehr Informationen enthalte. Die Regierung missachte mit der Ausweitung der DNA-Analyse auf nicht erhebliche Straftaten den Geist des Verfassungsgerichts. Dies habe festgestellt, dass die Speicherung und Verwendung von DNA-Identifizierungsmustern in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung eingreife.
Anfang des Jahres hatte der schnelle Fahndungserfolg der Polizei im Mordfall Rudolph Moshammer eine heftige Debatte über die Ausweitung der DNA-Analyse bei der Verbrechensbekämpfung ausgelöst. Auf Grund von DNA-Spuren am Tatort war der Mörder des Münchner Modemachers bereits zwei Tage nach der Tat festgenommen worden. (AP)
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Es ist aber auch zu befürchten, dass in Zukunft nicht nur nach Hautfarbe, Rasse, Religion oder politische Ansicht unterschieden wird. Bald wird auch nach der genetischen Ausstattung ausgewählt und diskriminiert. Am Arbeitsplatz, beim Abschluss von Versicherungen, bei der Organ- oder Blutspende.
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Nun ist es soweit: eingefügt am Dienstag 16. August 2005
Grenzfall Gentest
Arbeitgeber sollen nur in Ausnahmefällen Gentests von Bewerbern einfordern dürfen. Das schlug der Nationale Ethikrat am Dienstag in Berlin vor und riet, Gentests nur für besonders sensible Berufsgruppen wie etwa für Piloten zuzulassen. Grüne und FDP sprachen sich hingegen für ein grundsätzliches Verbot der Daten-Weitergabe aus und warnten vor einem «gläsernen Menschen».
In weniger sensiblen Berufsgruppen sollen Arbeitgeber nach Vorstellungen des Ethikrates nur nach schon bestehenden Krankheiten und Krankheitsanlagen fragen dürfen. Dies könne nötig sein, um einzuschätzen, ob ein Bewerber «für die vorgesehene Tätigkeit körperlich, geistig und gesundheitlich geeignet» sei. In solchen Fällen dürften die Informationen aber nur dann Einfluss auf eine Personalentscheidung haben, wenn eine festgestellte Krankheit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Bewerbers habe.
Für denkbar hält der Ethikrat, nur Krankheiten zu berücksichtigen, die innerhalb von sechs Monaten mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50 Prozent die Ausübung des Berufs beeinträchtigen. Anders liege aber die Situation bei Beamten: Weil für den Dienstherren daraus eine Fürsorge- und Versorgungspflicht auf Lebenszeit entstehe, könnten die Auswirkungen von Krankheiten und Krankheitsanlagen berücksichtigt werden, die innerhalb von fünf Jahren mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr 50 Prozent die Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigten.
Die Grünen-Politiker Volker Beck und Biggi Bender nannten die Stellungnahme des Ethikrats einen «Rückschritt» für den Schutz der Bürger vor Diskriminierung. Der Gentechnik-Experte der Grünen, Reinhard Loske, kritisierte, die Tauglichkeit einer Person als Pilot oder Busfahrer «lässt sich mit herkömmlichen Tests und Untersuchungen besser bestimmen.» Der Ethikrat hielt entgegen, die Stellungnahme sei nötig geworden, da Gentests und andere medizinische Verfahren immer präzisere Aussagen über Krankheiten machen könnten, die erst in Zukunft ausbrechen.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) forderte unterdessen ein gesetzliches Verbot von «genetischen Zwangstests». «Arbeitnehmer und Versicherte müssen davor geschützt werden, dass ihre individuelle Erbanlagen ausgeforscht und offen gelegt werden», sagte der Minister, der auch Vorsitzender der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz ist. Generell müssten die Möglichkeiten der Gentechnik «aus der rechtlichen Grauzone» geholt und somit transparenter werden. (ddp)
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eingefügt am Montag 3. Oktober 2005, 13:01 Uhr
Bluttest soll künftig bei Diagnose im Mutterleib helfen (ddp)
Washington (ddp). Ein internationales Forscherteam hat eine Möglichkeit entdeckt, im Blut schwangerer Frauen das Erbgut des Ungeborenen zu identifizieren: Der fötalen Erbsubstanz fehlt an bestimmten Stellen ein chemischer Marker, mit dem die mütterliche DNA versehen ist. Dieser Unterschied könnte helfen, die risikoreichen Fruchtwasseruntersuchungen zur pränatalen Diagnose von Erbkrankheiten durch einen ungefährlichen Bluttest zu ersetzen. Über ihre Arbeit berichten Stephen Chim von der chinesischen Universität in Hongkong und seine Kollegen in der Fachzeitschrift «PNAS» (Online-Vorabveröffentlichung, DOI: 10.1073/pnas.0503335102).
Um Erbkrankheiten oder Chromosomenveränderungen wie die Trisomie 21 schon im Mutterleib diagnostizieren zu können, müssen Frauen meist eine Fruchtwasseruntersuchung über sich ergehen lassen. Doch diese Methode, bei der eine lange Nadel durch die Bauchdecke in die Fruchtblase gestochen wird, ist für Mutter und Kind nicht ungefährlich: Sie kann zu Infektionen führen oder in seltenen Fällen sogar eine Fehlgeburt auslösen. Daher arbeiten Wissenschaftler seit der Entdeckung, dass sich im Blutkreislauf von Schwangeren auch DNA des Fötus befindet, an einer Methode, dieses Erbgut gezielt nachzuweisen. Bislang besteht die Schwierigkeit jedoch hauptsächlich darin, die wenigen DNA-Moleküle des Kindes von den sehr viel zahlreicheren der Mutter zu unterscheiden.
Momentan gelingt das allerdings nur, wenn das Ungeborene ein Junge ist: Da sich in diesem Fall die Geschlechtschromosomen von Mutter und Kinder unterscheiden, muss im Blut der Mutter lediglich nach dem männlichen Y-Chromosom gesucht werden. Der neue Ansatz von Chim und seinen Kollegen funktioniert dagegen bei Mädchen und Jungen. Anstatt nach Unterschieden in der Buchstabenabfolge bei der Erbsubstanz zu suchen, verglichen die Forscher, ob an der mütterlichen und der kindlichen DNA chemische Marker - so genannte Methylgruppen - angekoppelt waren. Das Ergebnis: Während der untersuchte Erbgutbereich der Mutter sehr viele Methylgruppen enthielt, fehlten der DNA des Kindes an der gleichen Stelle die Markermoleküle. Diese nackte kindliche Erbsubstanz ließ sich während der gesamten Schwangerschaft im mütterlichen Blut nachweisen, verschwand jedoch innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt, berichten die Wissenschaftler.
Die Forscher hoffen nun, auf der Basis dieses Unterschieds verschiedene Diagnosetests entwickeln zu können. So konnten sie bereits nachweisen, dass bei einer Schwangerschaftsvergiftung die Menge der kindlichen DNA im Blut der Mutter stark ansteigt. Ein solcher Anstieg könne auch ein Hinweis auf Trisomie 21 oder vorzeitige Wehen sein, so die Wissenschaftler. Außerdem sei die Markeranalyse auch ein generelles Werkzeug, um das fötale Erbgut zu identifizieren und es anschließend auf genetische Veränderungen untersuchen zu können.
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Probanten mit dem gewissen Etwas werden bald viel Geld verdienen können. Partner gesucht! Aber nur mit Blutgruppe 0 + und Gen Code 007. So etwa wird eine Anzeige schon bald aussehen. Es liegt an uns, diese Entwicklung sehr wachsam und kritisch zu beobachten. Wie nach der Entdeckung der Kernspaltung, wird das Böse auf unserer Welt auch aus diesem neuen Wissen bald seinen Nutzen ziehen.
In ein paar Jahren werden die ersten geklonten Tiere geboren werden, und danach auch die ersten Babys. Wir werden es nicht verhindern können. Die Gene bei allen Lebewesen sind gleich. Nur die Anordnung und Lage bestimmt wie ein Wesen beschaffen ist. Man kann ein Gen der Fruchtfliege ohne weiteres mit dem eines Menschen austauschen. (Man experimentiert mit Fruchtfliegen, weil die Ergebnisse schneller zur Verfügung stehen.) Man kann heute schon die Gene einer Fliege so manipulieren, dass ihr ein Bein aus dem Kopf wächst, oder zwei zusätzliche Augen auf dem Rücken wachsen. Das alles geht natürlich auch mit menschlichen Genen.
Manchmal bringt die Natur solche abartigen Veränderungen hervor. Doch das kann man im Labor inzwischen nachmachen. Es wird möglich werden einen Menschen zu schaffen, oder sagen wir lieber ein Wesen menschlicher Abstammung, dass vollkommen an Weltraumbedingungen angepasst ist. Meinetwegen mit weniger Sauerstoffverbrauch, leichter, vielleicht mit vier Armen statt überflüssiger Beine. Möglich wird alles sein. Nur die Ethik wird hoffentlich Grenzen setzen. Vielleicht werden wir es noch erleben. Unsere Nachkommen ganz bestimmt!
Berlin 1996
Horst Kröpke
Montag, 8. Juni 2009
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